Expertenforum - Gelenktes Praktikum + Rabattfreibetrag

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  • 01
    Gelenktes Praktikum + Rabattfreibetrag

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter absolviert seit dem 16.12.24 ein unentgeltliches Jahrespraktikum. Er besitzt den schulischen Teil der Fachhochschulreife und benötigt das Praktikum um die volle Fachhochschulreife zu erwerben. Aktuell ist er bei uns als versicherungsfreier Mitarbeiter hinterlegt (Beitragsgruppe 0000, kein Personengruppenschlüssel), da wir von einem nicht vorgeschriebenen Nachpraktikum ausgehen. Ist diese Bewertung korrekt?


    Der Mitarbeiter hat vom Vorgesetzten mehrere Einkaufsgutscheine erhalten, die wir aktuell noch über den Rabattfreibetrag abrechnen. Wie ist der Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlich zu bewerten, wenn der Rabattfreibetrag überschritten wird?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Gelenktes Praktikum + Rabattfreibetrag

    Hallo Sarah Rethmeier,
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst.

    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.

    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Nur bei Zahlung eines Entgelts wäre in einem solchen Fall eine Meldung zur Sozialversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu übermitteln.
     
    Wird dagegen - wie in Ihrem Fall - das Praktikum unentgeltlich absolviert, sind zunächst keinerlei Meldungen zu veranlassen.  
     
    Ein Überschreiten des Rabattfreibetrags hat nach unserem Verständnis keine Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung des sozialversicherungsfreien Praktikums. Allerdings wäre dann eine Meldung zur Sozialversicherung nach den oben beschriebenen Regelungen zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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