Sehr geehrter AOK Expertenteam,
wir bitten um Unterstützung bzgl. folgendem Sachverhalt:
Ein/e Arbeitnehmer/in befindet sich aktuell im Krankengeldbezug und bezieht somit kein Entgelt.
Der Freibetrag im Vorjahr von 1.080€ wurde trotz allem überstiegen. Alles was darüber hinaus ist ist nicht mehr steuer- und sozialabgabefrei, gilt dies auch in diesem Fall? Solange der/die Arbeitnehmer/in Krankengeld bezieht, ruht ja auch das Arbeitsverhältnis und es fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Geldwerten Vorteil an, da ja kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Sehe ich das so Richtig? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.