Liebe Experten,
ich benötige für nachfolgenden Sachverhalt Ihre geschätzte Unterstützung:
Ein Unternehmen hat im eigenen Objekt ein verpachtetes Restaurant. Der Pächter des Restaurants zahlt an das Unternehmen eine umsatzabhängige Pacht.
Die Arbeitnehmer des Unternehmens gehen in das Restaurant zum Mittagessen. Hier gibt es für diesen Personenkreis (Mitarbeiter des Unternehmens) eine separate Mittagsessenskarte. Es handelt sich um andere Speisen, die zu anderen günstigeren Preisen abgegeben werden. Der Mitarbeiter kann aber auch eine Speise aus der normalen Speisekarte wählen. Das Unternehmen/der Arbeitgeber zahlt keinerlei Zuschuss zum Mittagessen.
Entsteht in diesem Fall ein geldwerter Vorteil, wenn der Mitarbeiter ein Essen aus der mitarbeiterbezogenen Karte wählt. Wenn ja, wie berechnet sich dieser? Spielt dabei die umsatzabhängige Pacht noch eine Rolle?
Lieben Dank für Ihre Unterstützung!
Emmely