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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Geldwerter Vorteil Mittagessen Arbeitnehmer

    Liebe Experten,

    ich benötige für nachfolgenden Sachverhalt Ihre geschätzte Unterstützung:


    Ein Unternehmen hat im eigenen Objekt ein verpachtetes Restaurant. Der Pächter des Restaurants zahlt an das Unternehmen eine umsatzabhängige Pacht.


    Die Arbeitnehmer des Unternehmens gehen in das Restaurant zum Mittagessen. Hier gibt es für diesen Personenkreis (Mitarbeiter des Unternehmens) eine separate Mittagsessenskarte. Es handelt sich um andere Speisen, die zu anderen günstigeren Preisen abgegeben werden. Der Mitarbeiter kann aber auch eine Speise aus der normalen Speisekarte wählen. Das Unternehmen/der Arbeitgeber zahlt keinerlei Zuschuss zum Mittagessen.


    Entsteht in diesem Fall ein geldwerter Vorteil, wenn der Mitarbeiter ein Essen aus der mitarbeiterbezogenen Karte wählt. Wenn ja, wie berechnet sich dieser? Spielt dabei die umsatzabhängige Pacht noch eine Rolle?


    Lieben Dank für Ihre Unterstützung!


    Emmely

     

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil Mittagessen Arbeitnehmer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Entscheidend für die lohnsteuerliche Behandlung ist, ob der Arbeitgeber vom Pächter das vergünstigte Angebot für die eigene Belegschaft verlangt (dann geldwerter Vorteil anzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Arbeitgeber eigener Aufwand entsteht) oder der Pächter die Aufteilung aus eigener Initiative vornimmt (z.B., um die Belegschaft des Unternehmens als Stammkundschaft besonders zu binden; dann kein geldwerter Vorteil).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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