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  • 01
    Geldwerter Vorteil; Krankengeldbezug

    Sehr geehrter AOK Expertenteam,

    wir bitten um Unterstützung bzgl. folgendem Sachverhalt:

    Ein/e Arbeitnehmer/in befindet sich aktuell im Krankengeldbezug und bezieht somit kein Entgelt.

    Der Freibetrag im Vorjahr von 1.080€ wurde trotz allem überstiegen. Alles was darüber hinaus ist ist nicht mehr steuer- und sozialabgabefrei, gilt dies auch in diesem Fall? Solange der/die Arbeitnehmer/in Krankengeld bezieht, ruht ja auch das Arbeitsverhältnis und es fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Geldwerten Vorteil an, da ja kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Wie ist hier das Zusammentreffen mit Steuerpflicht und Krankengeldbezug? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil; Krankengeldbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    unabhängig davon, ob während des Krankengeldbezuges Arbeitsleistungen erbracht werden, gelten Vergütungen des Arbeitgebers grundsätzlich auch in diesem Zeitraum als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Werden "aufgrund des Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen" erbracht und ist der Freibetrag von EUR 1.080 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG) überschritten, besteht für die übersteigenden Beträge Einkommens- und Lohnsteuerpflicht.


    Ob sich tatsächliche Zahllasten ergeben, ist dann vom Einzelfall (insbesondere von der Höhe der übersteigenden Beträge) abhängig.


    Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bitten wir, die Fachexperten SV zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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