Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist seit dem 03.11.2025 im Krankengeldbezug und erhält während des Krankengeldbezuges weiterhin einen monatlichen geldwerten Vorteil i. H. v. 437,00 Euro.
Die Höhe der Entgeltersatzleistung beträgt kalendertäglich brutto 121,90 €, netto 105,91 €, das berechnete Vergleichsnetto 4.293,18 €.
Der Mitarbeiter hatte aufgrund dem Bezug von Entgeltersatzleistungen im Dezember keine SV Tage.
Unsere Abrechnungssoftware ermittelt für den geldwerten Vorteil keine SV-Abzüge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Da ich dies vor der Dezember Abrechnung bei unserem Software-Anbieter hinterfragte, erhielt ich folgende Antwort:
"...ich habe versucht herauszufinden, ob alle notwendigen Daten für die Prüfung des § 23C vorhanden sind.
1. tägliches Krankengeld im IT0700 > ja vorhanden Netto 105,91
2. Vergleichsnetto > dieses wird in den Fiktivläufen ermittelt und beträgt 4.293,18
3. Entgelt im aktuellen Monat 12/2025 = 437,00
Rechtsauskünfte können wir leider nicht geben, somit müssen Sie selbst prüfen, ob die Werte schlüssig sind.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass die weitergezahlten Einkünfte das Vergleichsnetto nicht übersteigen dürfen, was scheinbar nicht der Fall ist. Bitte prüfen Sie das nochmal bzw. lassen Sie das nochmal prüfen. Sollten hier Abweichungen zu Ihrer Berechnung vorliegen
melden Sie sich bitte nochmal und teilen uns Ihr Ergebnis mit.
PS: ich bin jetzt bis 07.01.2026 im Urlaub und anschliessend mit Jahreswechseltätigkeiten beschäftigt."
Um spätere aufwendige Korrekturen zu Lasten unseres Mitarbeiters zu vermeiden, bitte ich um sozialversicherungsrechtliche Prüfung, ob die Erklärung des Softwareanbieters korrekt ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.