Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter hat ein E-Bike über monatliche Entgeltumwandlung. Sie befindet sich seit Mitte Nov.24 im Krankengeldbezug.
Die anfallenden Leasingraten werden von der Versicherung für die Zeit des Krankengeldbezuges übernommen. Meines Wissens muss der geldwerte Vorteil auch während Krankengeldbezug versteuert und verbeitragt werden. Bei der Lohnabrechnung werden aber keine Beiträge berechnet und auch keine Lohnsteuer abgezogen. Ich habe mit unserer Abrechnungsstelle gesprochen und die meinten, das ist so richtig, da bei einem geldwerten Vorteil von 13,00 Euro eben nichts anfällt.
Aber bin mir unsicher, ob diese Auskunft stimmt?
Was wäre z.B. wenn ein Mitarbeiter mit Dienstauto in Krankengeldbezug kommt, hier ist der Geldwerte Vorteil viel höher.
Mfg.
Meinzinger