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  • 01
    Geldwerter Vorteil

    Hallo,


    ich kann über meinen Arbeitgeber einen Abrufschein(Großkundenrabatt) bekommen. Jetzt habe ich mir ein neues Auto(Bruttoliste 71.000,-Euro, Kilometer zur Arbeit einfache Strecke 3 Kilometer)ausgesucht und aufgrund des Rabattes eine monatliche Leasingrate ermittelt. Der Arbeitgeber bietet mir keine Möglichkeit der 1% Regelung an. Was ist dann mein geldwerter Vorteil pro Monat und wie wird das mein Arbeitgeber über meine Lohnabrechnung verrechnen?


    VG

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn der Leasinganbieter den Großkundenrabatt nicht im Interesse und auf Veranlassung des Arbeitgebers anbietet, sondern im Eigeninteresse (zur Absatzförderung), liegt kein geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis vor. Wir deuten die Sachverhaltsschilderung in diese Richtung und bitten um Nachricht, falls dies fehlgeht (z.B. der Arbeitgeber Zahlungen an den Leasinganbieter leistet oder in anderer Weise den Großkundenrabatt bewirkt).


    Bei fehlender Beteiligung des Arbeitgebers ist der Vorgang komplett lohnsteuerlich irrelevant, folglich auch kein (zu besteuernder) Einkünftebetrag zu ermitteln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    danke für die Rückmeldung. So wie Sie mir den Sachverhalt schildern, würde mir bei dem Neukauf(Leasingvertrag) keinen geldwerter Vorteil berechnet werden.


    Dann wundert mich allerdings, dass mir vor 2,5 Jahren bei einer Finanzierung(Kauf über Großkundenrabatt) hier allerdings in dem Monat der Zulassung ein geldwerter Vorteil in Höhe von ca. 900,- Euro von meinem Gehalt abgezogen wurde.


    Hier würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.


    VG

     

  • 04
    RE: Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vorab bitten wir um Verständnis, dass hier – schon mangels Verfügbarkeit der konkreten Abrechnungen und Verträge – der Einzelvorgang nicht beurteilt werden kann. Ob der Ansatz eines geldwerten Vorteils seinerzeit korrekt erfolgte, ist danach zu beurteilen, ob die Ihnen zuteil gewordene Privilegierung (Rabattvorteil)

    a) durch den Arbeitgeber (oder durch einen Dritten im Interesse des Arbeitgebers) veranlasst wurde (dann lohnsteuerlich relevanter geldwerter Vorteil) oder

    b) durch einen Dritten (z.B. den Leasinggeber) im Eigeninteresse erfolgte (z.B. Umsatzförderung, Werbe-Effekt; dann keine lohnsteuerliche Auswirkung).

    Instruktiv zur Abgrenzung sind z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2014 (Aktenzeichen VI R 62/11) und vom 16.02.2022 (Az. VI R 53/18).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Geldwerter Vorteil

    Hallo liebes Expertenteam,


    anbei die Antwort von meinem Arbeitgeber bzgl. Anfrage zum Leasing(Nicht Kauf) über den Abrufschein. Wäre die erste Aussage von Ihnen bzgl. Leasing dann hinfällig, oder ist das Leasing dann wie beim Kauf doch mit dem geldwerten Vorteil zu berechnen?


    Antwort Arbeitgeber!!


    Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Abrufscheine gelten ausschließlich für den Kauf von Neufahrzeugen. Das Leasing würde sich erst danach anschließen, damit hätten wir allerdings nichts zu tun. Grundsätzlich wäre auch im Fall eines Leasings der reduzierte Kaufpreis des Neuwagens Grundlage für die Berechnung eines evtl. entstandenen geldwerten Vorteils.


    Bei dem geldwerten Vorteil handelt es sich nicht um eine fixe Summe, sondern um den finanziellen Vorteil, der tatsächlich durch den Kauf eines Neuwagens mit Abrufschein entstanden ist. Zum Vergleich wird der Kaufpreis des gleichen Fahrzeugs bei privatem Kauf herangezogen. Ist der Kauf durch den Abrufschein günstiger, ist die Differenz zum privaten Kauf die Summe des geldwerten Vorteils.


    Zur Ermittlung des Vorteils übersende ich zusammen mit dem Abrufschein immer ein Formular, das vom Händler auszufüllen ist. Dort werden die jeweiligen Kosten von Privat- und Abrufscheinkauf für den Vergleich einander gegenübergestellt.


    Der geldwerte Vorteil wird von Ihrem Gehalt abgezogen, nachdem Sie die Vergleichsrechnung eingereicht haben.


    VG


     

  • 06
    RE: Geldwerter Vorteil

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Mitteilung des Arbeitgebers deutet darauf hin, dass der Rabatt eindeutig arbeitgeberseits bewirkt wird. Der Arbeitgeber erteilt Ihnen ein Dokument zur Rabattberechtigung ("Abrufschein"), mit dem ein Pkw rabattiert gekauft (oder geleast) werden kann. Der Preisvorteil geht in diesem Fall auf den Arbeitgeber (nicht auf den Händler/Leasinggeber) zurück und ist deshalb als geldwerter Vorteil lohnsteuerrelevant.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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