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  • 01
    geldwerte Vorteile dual Studierender

    Hallo,


    wir haben einen dual Studierenden. Mit der Hochschule gibt es einen Studienvertrag, der besagt, dass wir als Arbeitgeber das Deutschlandticket zahlen müssen (explizit genannt: Verzicht nicht möglich!). Weiterhin sind wir verpflichtet, die Studiengebühren zu bezahlen.


    Entstehen unserem dual Studierenden dadurch geldwerte Vorteile?

    oder können wir dies ohne Versteuerung beim Beschäftigten zahlen?


    Danke.


    Viele Grüße


     

  • 02
    RE: geldwerte Vorteile dual Studierender

    Sehr geehrter Fragesteller,


    laut BMF-Schreiben vom 13.04.2012 (BStBl I S. 531), dort Ziffer 1.1, gilt aus Sicht der Finanzverwaltung:

    „Ist der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studiengebühren, wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt und steuerrechtlich kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenommen. So sind auch Studiengebühren kein Arbeitslohn, die der Arbeitgeber bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung aufgrund einer Vereinbarung mit der Bildungseinrichtung als unmittelbarer Schuldner trägt.“

    Die Tragung der Kosten für das Deutschlandticket bleibt schon nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht


     

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