Hallo,
wir haben einen dual Studierenden. Mit der Hochschule gibt es einen Studienvertrag, der besagt, dass wir als Arbeitgeber das Deutschlandticket zahlen müssen (explizit genannt: Verzicht nicht möglich!). Weiterhin sind wir verpflichtet, die Studiengebühren zu bezahlen.
Entstehen unserem dual Studierenden dadurch geldwerte Vorteile?
oder können wir dies ohne Versteuerung beim Beschäftigten zahlen?
Danke.
Viele Grüße