Hallo zusammen,
wir sind uns nicht schlüssig wie mit "Trauergeld" umgegangen werden muss.
In der Kondolenzkarte wird gewünscht einen Geldbetrag für die Angehörigen von verstorbenen Beschäftigten zu legen und ist als Unterstützung für die "diversen" Ausgaben gedacht.
Nach unserer Recherchen kommen wir zu folgendem Ergebnis:
- kein Arbeitslohn
- Zahlung an Angehörige des Verstorbenen Beschäftigten somit kein aktives Beschäftigungsverhältnis
- nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Zahlung als Unterstützung in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gezahlt
- keine sv-pflicht , auch nicht als Versorgungsbezug, da lohnsteuerfreie Zahlung
Ist unsere Recherche zu verstehen und richtig im Steuer- und Beitragswesen oder steht hier die Barzahlung im Vordergrund mit steuer- und Beitragspflicht?
Wenn ja, müssten dann die Angehörigen diesen Betrag versteuern ?
MfG