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  • 01
    Geld in Kondolenzkarte für Angehörige von verstorbenen Beschäftigten

    Hallo zusammen,


    wir sind uns nicht schlüssig wie mit "Trauergeld" umgegangen werden muss.

    In der Kondolenzkarte wird gewünscht einen Geldbetrag für die Angehörigen von verstorbenen Beschäftigten zu legen und ist als Unterstützung für die "diversen" Ausgaben gedacht.

    Nach unserer Recherchen kommen wir zu folgendem Ergebnis:

    - kein Arbeitslohn

    - Zahlung an Angehörige des Verstorbenen Beschäftigten somit kein aktives Beschäftigungsverhältnis

    - nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Zahlung als Unterstützung in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gezahlt

    - keine sv-pflicht , auch nicht als Versorgungsbezug, da lohnsteuerfreie Zahlung


    Ist unsere Recherche zu verstehen und richtig im Steuer- und Beitragswesen oder steht hier die Barzahlung im Vordergrund mit steuer- und Beitragspflicht?

    Wenn ja, müssten dann die Angehörigen diesen Betrag versteuern ?

    MfG


     

  • 02
    RE: Geld in Kondolenzkarte für Angehörige von verstorbenen Beschäftigten

    Hallo Personalbüro LRA,
     
    zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, mit welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
     
    In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt liegt nach unserer Auffassung keine Arbeitsentgelteigenschaft im Sinne der Sozialversicherung vor.  Auch eine Eigenschaft als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V scheidet für uns aus.  
     
    Bezüglich der steuerlichen Bewertung bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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