Hallo liebes AOK-Team,
ein neuer Teilzeitmitarbeiter wird 20 Stunden/Woche für uns arbeiten und ein dazugehöriges Studium absolvieren. Der Arbeitgeber übernimmt anteilig die Kosten für das Studium. Der Arbeitnehmer soll einen Eigenanteil hierzu bezahlen. Ist es möglich den Eigenanteil des Arbeitnehmers in seiner Entgeltabrechnung als Gehaltsumwandlung darzustellen? Falls ja, was müssen wir steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich beachten?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe