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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Gehaltsumwandlung Eigenanteil Studium

    Hallo liebes AOK-Team,


    ein neuer Teilzeitmitarbeiter wird 20 Stunden/Woche für uns arbeiten und ein dazugehöriges Studium absolvieren. Der Arbeitgeber übernimmt anteilig die Kosten für das Studium. Der Arbeitnehmer soll einen Eigenanteil hierzu bezahlen. Ist es möglich den Eigenanteil des Arbeitnehmers in seiner Entgeltabrechnung als Gehaltsumwandlung darzustellen? Falls ja, was müssen wir steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich beachten?


    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Gehaltsumwandlung Eigenanteil Studium

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir dürfen nachfolgend die steuerrechtlichen Aspekte der Frage beantworten und zu den SV-sowie arbeitsrechtlichen Themen auf die weiteren Fachexperten verweisen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere § 107 Abs. 2 Satz 5 Gewerbeordnung zu erwähnen; die Gehaltsumwandlung darf nicht unpfändbare Teile des Arbeitsentgelts betreffen.


    Zum Steuerrecht: Lohnsteuerliche Besonderheiten oder Vorteile ergeben sich aus der Gehaltsumwandlung im geschilderten Sachverhalt nicht. Der Eigenanteil des Arbeitnehmers an den Studienkosten ist als (lohnsteuerpflichtiges) Nettoentgelt zu behandeln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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