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  • 01
    FSJ - Eltern sind Beamte

    Guten Tag,

    wir haben einen neuen FSJ'ler, er war bisher über die Eltern, die verbeamtet sind privat versichert. Er wäre wohl weiterhin beihilfeberechtigt.

    Meines Wissens muss er sich trotzdem eine gesetzliche Krankenkasse suchen, ist das richtig? Und ist der Beitragsgruppenschlüssel trotz der theoretischen Beihilfeberechtigung die 1111 und PGR 123 korrekt?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße,

  • 02
    RE: FSJ - Eltern sind Beamte

    Guten Tag,
     
    Personen, die einen Jugendfreiwilligendienst ableisten, stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind deshalb kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn ihnen Sachbezüge bzw. eine entsprechende Entgeltersatzleistung und/oder Taschengeld gewährt werden. Diese Bezüge sind immer beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Anmeldung ist der Personengruppenschlüssel „123“ zu verwenden. Die Beitragsgruppen lauten 1111.
     
    Wird der Jugendfreiwilligendienst allerdings ohne Sach- oder Barbezüge geleistet, tritt keine Sozialversicherungspflicht ein.
     
    Die Tatsache, dass ggf. noch Beihilfeansprüche für den Sohn der verbeamteten Eltern gegenüber der Beihilfestelle bestehen, haben auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Ihnen keine Auswirkungen.
     
    Wie von Ihnen korrekt beschrieben, hat der Arbeitgeber die Beiträge an eine von dem FSJler zu benennende gesetzliche Krankenkasse zu zahlen und ist dann auch dort gesetzlich krankenversichert.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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