Hallo,
eine Frage wurde aktuell an mich herangetragen, die ich aber leider nicht beantworten kann:7
Ein AOK-Nds.-Pflichtversicherter hat sich arbeitslos gemeldet – sein Anspruch auf Arbeitslosengeld steht wohl außer Frage. Nur die BEA-Arbeitsbescheinigung hat sein bisheriger AG noch nicht der Arbeitsagentur beigebracht. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde mithin noch nicht bearbeitet. Gfs. müsse er sich - so die Arbeitsagentur - nach Ablauf des nachgehenden Leistungsanspruches zunächst noch für kurze Zeit freiwillig bei der AOK weiterversichern. Wie hoch wäre dann hier der Beitrag, den die AOK für KV + PV einfordern würde - monatlich?
Danke.
MfG