Expertenforum - Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung

    Wenn eine Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen verschmolzen ist, innerhalb welcher Frist wird die Anmeldung der verschmolzenen Gesellschaft von den Krankenkassen akzeptiert?

  • 02
    RE: Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung

    Guten Tag,
     
    eine Anmeldung ist von der zur Meldung verpflichteten Stelle mit der ersten Lohn-/Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.