Wenn eine Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen verschmolzen ist, innerhalb welcher Frist wird die Anmeldung der verschmolzenen Gesellschaft von den Krankenkassen akzeptiert?
Expertenforum - Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung

Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung
-
02
RE: Frist für Anmeldung nach Gesellschaftsverschmelzung
Guten Tag,
eine Anmeldung ist von der zur Meldung verpflichteten Stelle mit der ersten Lohn-/Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service