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  • 01
    Fremdgeschäftsführer Amtsniederlegung - weiterhin Umlage-1-Pflicht?

    Guten Tag,


    wenn ein Fremdgeschäftsführer schriftlich per sofort sein Amt als Geschäftsführer niederlegt, sollte ab dem Folgetag wahrscheinlich U1-Pflicht eintreten?

    Welche Nachweise sind erforderlich, um hier rechtssicher abzurechnen?


    Liebe Grüße

  • 02
    RE: Fremdgeschäftsführer Amtsniederlegung - weiterhin Umlage-1-Pflicht?

    Hallo SK LD,
     
    bei der Beantwortung Ihrer Frage, ab welchem Zeitpunkt der Fremdgeschäftsführer nach Niederlegung seiner Tätigkeit als „normaler Arbeitnehmer“ der Umlagepflicht U1 unterliegt, sind zunächst rein arbeitsrechtliche Regelungen zu berücksichtigen, zu denen wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Nach vorheriger verbindlicher Klärung der arbeitsrechtlichen Aspekte zu welchem Zeitpunkt die Fremdgeschäftsführertätigkeit als beendet anzusehen ist, wäre nach unserem Verständnis sozialversicherungsrechtlich eine Abmeldung mit dem Meldegrund „33“ und zum Folgetag eine Anmeldung mit dem Meldegrund „13“ mit geändertem Tätigkeitsschlüssel vorzunehmen.
     
    Ab diesem Zeitpunkt ist aufgrund der Umlagepflicht U1 eine Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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