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    Freiwilliges Zwischenpraktikum (GfB)/Private Krankenversicherung/Nachträgliche Befreiung von der RV-Pflicht

    Eine Studentin macht von Juni bis August eine freiwilliges Zwischenpraktikum in Vollzeit mit einem Entgelt von 300,00 € mtl. Sie ist privat krankenversichert.

    Wir haben sie als GfB mit der Personengruppe 109 und dem Beitragsschlüssel (0/1/0/0) gemeldet.


    Anfang Juli reicht sie einen Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht ein. Bei Praktikanten gilt dann die Besonderheit, dass keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge in der RV zu entrichten sind.


    Wie sind für Juli die Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten?



     

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