Eine Studentin macht von Juni bis August eine freiwilliges Zwischenpraktikum in Vollzeit mit einem Entgelt von 300,00 € mtl. Sie ist privat krankenversichert.
Wir haben sie als GfB mit der Personengruppe 109 und dem Beitragsschlüssel (0/1/0/0) gemeldet.
Anfang Juli reicht sie einen Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht ein. Bei Praktikanten gilt dann die Besonderheit, dass keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge in der RV zu entrichten sind.
Wie sind für Juli die Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten?