Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    freiwilliges Praktikum zur Berufsumorientierung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    folgender Sachverhalt liegt vor. Wir haben eine Bewerbung für ein freiwilliges Praktikum erhalten. Die Bewerberin ist ausgebildetete zahnmedizinische Fachangestellte und strebt eine berufliche Neuorientierung an. Daher möchte sie bei uns durch ein Praktikum für eine Woche in die Verwaltung hereinschnuppern. Sind wir diesbezüglich verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen falls das Praktikum tatsächlich zustande kommt?


    Vielen Dank für Ihre Mühe!

     

  • 02
    RE: freiwilliges Praktikum zur Berufsumorientierung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein mindestlohnfreies Orientierungspraktikum kann auch bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung absolviert werden. Voraussetzung ist, dass das Praktikum tatsächlich der Orientierung für eine "neue" Berufsausbildung dient. Ein Praktikum in einem Berufsfeld, welches durch die bereits abgeschlossene Berufsausbildung "abgedeckt" ist, wäre also nicht ausreichend.


    Da in Ihrem Fall eine gänzlich andere Berufsausbildung ins Auge gefasst wird, kann das Praktikum also als mindestlohnfreies Orientierungspraktikum absolviert werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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