Expertenforum - Freiwilliges Praktikum während Urlaubssemester

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  • 01
    Freiwilliges Praktikum während Urlaubssemester

    Hallo,

    ein Student ist grundsätzlich ordentlich immatrikuliert, hat aber vom 01.04.2025 - 30.09.2025 ein Urlaubssemester beantragt.

    Vom 01.06.2025 - 31.08.2025 möchte er zur beruflichen Orientierung ein freiwilliges Praktikum bei uns machen.

    Geht dies und was müssen wir ggf. beachten?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Freiwilliges Praktikum während Urlaubssemester

    Guten Tag,
     
    bei Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters liegt das Erscheinungsbild als Student grundsätzlich nicht vor. Daher scheidet in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus. Es sind die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer anzuwenden.
     
    Bei der sozialversicherungsrechlichen Beurteilung von Praktikanten ist zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligen Praktikum zu unterscheiden.
     
    Als freiwillig gelten alle Praktika, welche nicht durch eine Studienordnung als obligatorisch vorgeschrieben sind. Ein freiwilliges Praktikum unterliegt denselben Regeln wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis. Beträgt das hierfür vom Arbeitgeber an den Praktikanten gezahlte monatliche Entgelt nicht mehr als 556 EUR liegt ein üblicher Minijob vor. Es gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.
     
    Wird die Entgeltgrenze der geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten, tritt Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Die Meldung ist mit der Beitragsgruppe 1111 und dem Personengruppenschlüssel 101 vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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