Liebe Experten,
wir beschäftigen vom 01.09.-31.12.2024 einen Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum und haben ihn mit dem PGRS 190 und dem BGRS 0000 angemeldet. Er bekam monatlich 680 Euro bei 32 Wochenstunden. Nun ist beabsichtigt, ihn auch noch vom 01.01.-28.02.2025 als freiwilligen Praktikanten mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 24 und einem Gehalt von 510 Euro bei uns weiter zu beschäftigen. Kann er damit als geringfügig Beschäftigter angemeldet werden? Ist Mindestlohn zu berücksichtigen?
Vielen Dank.