Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    freiwilliges Praktikum

    Liebes Expertenteam,

    wir haben eine Anfrage einer gerade Schulentlassenen 17 Jährigen. Sie ist Ausbildungssuchend gemeldet und möchte gern ein freiwilliges Praktikum (unentgeltlich) über die Dauer von zwei Monaten in unserem Unternehmen absolvieren. Was sie für eine Ausbildung machen möchte, ist noch unklar. Das Praktikum dient der beruflichen Orientierung. Gibt es für uns Stolpersteine, die zu beachten sind (evtl. Mindestlohn, Sozialversicherungsmeldungen, UV-Pflicht, BBiG etc.)? Vielen Dank für Ihre Unterstützung vorab.

  • 02
    RE: freiwilliges Praktikum

    Hallo CoMa,

    bei einem freiwilligen Praktikum zur Orientierung handelt es sich um ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. Bei Zahlung von Arbeitsentgelt ist dieses nach den allgemeinen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.
     
    Personen, die dagegen ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Bezüglich der Frage zum Unfallversicherungsschutz empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.
     
    Unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien ist hierbei zu klären, ob ggf. die Regelungen des Mindestlohns anzuwenden sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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