Sehr geehrtes AOK Experten-Team,
ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die Tariferhöhung ab 01.05.2026.
Der monatliche Beitragszuschuss für den Monat Januar 2026 wurde mit der Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro ermittelt, obwohl das Gehalt unter der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ist das korrekt?
(Der Mitarbeiter war zuvor jahrelang freiwillig versichert und lag über die Beitragsbemessungsgrenze).