Expertenforum - freiwillige Teilnahme des Arbeitgebers am U1 Verfahren?

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  • 01
    freiwillige Teilnahme des Arbeitgebers am U1 Verfahren?

    Eine Firma beschäftigte im Vorjahr an 6 Monaten im Jahr 31 bis 33 Mitarbeiter die im Rahmen des U1 Verfahrens berücksichtigt werden (keine Geschäftsführer, keine Schwerbehinderten etc.) Teilzeitkräfte wurden gemäß ihrer Arbeitszeit berücksichtigt (bis zu 10 Stunden 0,25

    bis zu 20 Stunden 0,50, bis zu 30 Stunden 0,75, mehr als 30 Stunden 1,00).

    An den restlichen 6 Monaten des Vorjahres wurden weniger als 30 Mitarbeiter im Sinne des U1 Verfahrens beschäftigt. Somit sind die Voraussetzungen an der Teilnahme des U1 Verfahrens für 2025 nicht mehr gegeben. Gibt es nun Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber freiwillig am

    U 1Verfahren teilnimmt?

  • 02
    RE: freiwillige Teilnahme des Arbeitgebers am U1 Verfahren?

    Hallo Rebus fiduciae,
     
    wie Sie bereits richtig festgestellt haben, ist die Firma (aufgrund der Mitarbeiterzahl im Kalenderjahr 2024) ab 01.01.2025 im Umlageverfahren nicht mehr U1-pflichtig. Arbeitgeber, die aufgrund der Mitarbeiterzahl die Teilnahmevoraussetzungen für dieses gesetzliche Ausgleichsverfahren nicht erfüllen, haben keine Möglichkeit, dem U1-Verfahren freiwillig beizutreten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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