Eine Firma beschäftigte im Vorjahr an 6 Monaten im Jahr 31 bis 33 Mitarbeiter die im Rahmen des U1 Verfahrens berücksichtigt werden (keine Geschäftsführer, keine Schwerbehinderten etc.) Teilzeitkräfte wurden gemäß ihrer Arbeitszeit berücksichtigt (bis zu 10 Stunden 0,25
bis zu 20 Stunden 0,50, bis zu 30 Stunden 0,75, mehr als 30 Stunden 1,00).
An den restlichen 6 Monaten des Vorjahres wurden weniger als 30 Mitarbeiter im Sinne des U1 Verfahrens beschäftigt. Somit sind die Voraussetzungen an der Teilnahme des U1 Verfahrens für 2025 nicht mehr gegeben. Gibt es nun Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber freiwillig am
U 1Verfahren teilnimmt?