Guten Tag,
es geht um einen Mitarbeiter (68 Jahre) welcher vor seinem Renteneintritt neben der Beschäftigung in unserem Unternehmen noch ein weitere Steuer- und Sv pflichtige Beschäftigung ausübte. Derzeitig arbeitet er nur noch bei uns und bezieht zudem seine Regelaltersrente. Als der Mitarbeiter noch beide Beschäftigungen ausübte war er freiwillig gesetzlich versichert mit der Beitragsgruppe 9111. Jetzt liegt unser Mitarbeiter jedoch mit dem Bezug seiner Rente sowie dem Beschäftigungsverhältnis bei uns deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Beitragsgruppe und welche Personengruppe ist hier nun anzuwenden??? Wenn wir den Mitarbeiter mit 3321 schlüsseln muss er der Rentenversicherung einen erheblichen Betrag erstatten. Gibt es eine verminderte Beitragspflicht auch im Rahmen eine freiwillig gesetzlichen Versicherung?
Beste Grüße