Sehr geehrtes Expertenteam,
zuerst möchte ich Ihnen nachträglich ein gutes und gesundes neues Jahr wünschen!!
Und dann gleich zu unserem Problem....
Wir haben eine Dienstkraft, die freiwillig krankenversichert ist. Diese Dienstkraft ist seit dem 01.01.2024 bis auf weiteres unbezahlt beurlaubt. Eine entsprechende Meldung mit Grund 34, Zeitraum 01.01. - 31.01.204 wurde erstellt. Gleichzeitig wurde die Dienstkraft von Firmen- auf Selbstzahler umgestellt. Die entsprechende Krankenkasse hat uns nun aufgefordert, eine Abmeldung mit Grund 30 zum 31.12.2023 zu erstellen, da ansonsten die Dienstkraft für den Monat Januar 2024 den Beitrag zur KV komplett - bis zur Höhe der BBG - selbst zahlen.
Wir sind der Meinung, dass wir richtig geschlüsselt haben und auch die Meldung von uns richtig erstellt wurden. Oder befinden wir uns hier im Irrtum???
Vielen Dank für die Hilfe und mit freundlichen Grüßen
Ch. Kolter-Bekker