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  • 01
    Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Guten Tag,


    wir führen bei uns im Haus das Firmenzahlerverfahren bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter um. Wenn ein Mitarbeiter seine Beiträge in diesem Fall selbstständig an seine Krankenkasse abführen möchte, dann stellen wir ihn auf Selbstzahler um.


    Kann dies eine Krankenkasse direkt bei uns (Arbeitgeber) für einen Versicherten fordern ohne das der Mitarbeiter dies gegenüber seinem Arbeitgeber ausspricht?


    Ist die Regelung bei einem freiwillig gesetzlich krankenversicherter Vorruhestandsgeldbezieher analog einem freiwillig gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter zu sehen?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer selbst Beitragsschuldner und hat daher den Beitrag selbst einzuzahlen.
     
    Werden in diesen Fällen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Firmenzahlverfahrens vom Arbeitgeber zusammen mit
    den restlichen Sozialversicherungsbeiträgen eingezahlt, liegt diesem Verfahren regelmäßig eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Grunde.
     
    Die zuständige Krankenkasse kann eine Umstellung des Firmenzahlverfahrens nur im Ausnahmefall verlangen, wenn das Firmenzahlverfahren für
    den vorliegenden Tatbestand nicht vorgesehen ist. Die ist z. B. bei nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführen einer GmbH oder bei Vorruhestandsgeldbeziehern der Fall.
     
    Individuelle Regelungen können hier nur mit der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Guten Tag,


    wo ist geregelt, dass die Krankenkasse im Ausnahmefall wie z.B. bei einem Vorruhestandsgeldbezieher eine Umstellung von Firmenzahlverfahren auf Selbstzahler fordern kann? Bzw. wo ist geregelt dass das Firmenzahlverfahren bei Vorruhestandsgeldbezieher nicht vorgesehen ist?


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Guten Tag,
     
    zu dem in der Praxis oft angewendeten sogenannten Firmenzahlverfahren gibt es keine rechtliche Grundlage. Es handelt sich hier um eine Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Beitragszuschussverpflichtung nach § 257 Abs. 1 SGB V für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind.
     
    Da hier der Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung den Beitragszuschuss ausrechnet, wird die Abführung der freiwilligen Beiträge zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen akzeptiert.  Eingeflossen ist diese Verfahrensweise in das Meldeverfahren mit der besonderen Beitragsgruppe 9 zur Krankenversicherung.
     
    Im Rahmen des § 28h SGB IV überwacht die Krankenkasse als Einzugsstelle unter anderem auch die Beitragszahlung. Insoweit kann diese hier eine nicht gerechtfertigte Beitragszahlung im Firmenzahlverfahren beanstanden. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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