Guten Tag,
wir führen bei uns im Haus das Firmenzahlerverfahren bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter um. Wenn ein Mitarbeiter seine Beiträge in diesem Fall selbstständig an seine Krankenkasse abführen möchte, dann stellen wir ihn auf Selbstzahler um.
Kann dies eine Krankenkasse direkt bei uns (Arbeitgeber) für einen Versicherten fordern ohne das der Mitarbeiter dies gegenüber seinem Arbeitgeber ausspricht?
Ist die Regelung bei einem freiwillig gesetzlich krankenversicherter Vorruhestandsgeldbezieher analog einem freiwillig gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter zu sehen?
Vielen Dank.