Sehr geehrte Damen und Herren,
wir führen im Haus das Firmenzahlerverfahren für freiwillig krankenversicherte Mitarbeiter durch.
Derzeit haben wir eine Anfrage eines Mitarbeiters mit dem Wunsch auf Selbstzahler gestellt zu werden.
Können wir diese Änderung unterjährig einstellen?
Welche Nachweise/Dokumente muss uns der Mitarbeiter nach Ablauf des Kalenderjahres vorlegen? Wir können uns als Arbeitgeber nicht darauf verlassen, dass der an den Mitarbeiter ausgezahlte Arbeitgeberanteil zur KV- und PV tatsächlich an die gesetzliche Krankenasse abgeführt wurde/wird.
Vielen Dank.