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  • 01
    Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir führen im Haus das Firmenzahlerverfahren für freiwillig krankenversicherte Mitarbeiter durch.


    Derzeit haben wir eine Anfrage eines Mitarbeiters mit dem Wunsch auf Selbstzahler gestellt zu werden.


    Können wir diese Änderung unterjährig einstellen?


    Welche Nachweise/Dokumente muss uns der Mitarbeiter nach Ablauf des Kalenderjahres vorlegen? Wir können uns als Arbeitgeber nicht darauf verlassen, dass der an den Mitarbeiter ausgezahlte Arbeitgeberanteil zur KV- und PV tatsächlich an die gesetzliche Krankenasse abgeführt wurde/wird.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Umstellung von Firmenzahler auf Selbstzahler

    Guten Tag,
     
    der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Mitarbeiter ist generell Beitragsschuldner, so dass nichts dagegen spricht, dass die Umstellung von Firmen- auf Selbstzahler, auch unterjährig, vorgenommen wird.
    Die Haftung bezüglich der Beitragszahlung obliegt dem Mitarbeiter, so dass – wenn die Beiträge von ihm nicht ordnungsgemäß abgeführt würden – Sie, als Arbeitgeber, diesbezüglich nicht in der Verantwortung gegenüber der Krankenkasse stehen.
     
    Sie müssen eine Ab- und eine Anmeldung erstellen, damit der Beitragsgruppenwechsel von „9111“ auf „0111“ erfolgen kann.
     
    Eine Dokumentation als Bestätigung über die Abführung der Beiträge ist nicht vorgesehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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