Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    freiwillige Krankenversicherung

    guten Tag liebes Expertenteam,

    Wir haben einen Mitarbeiter, der bisher freiwillig versichert war bei der AOK.

    Er geht jetzt in Rente.

    Gilt er dann wieder als Pflichtversicherter in der Krankenkasse?

    Es geht darum, ob er dann mit Rentenbeginn seine Vermietungseinkünfte der Krankenkasse melden muss oder nicht.

    Vielen Dank im Voraus.

    MFG

    Hildrud

  • 02
    RE: freiwillige Krankenversicherung

    Hallo Hildrud,
     
    um in Ihrem Sachverhalt eine Stellungnahme abgeben zu können, benötigen wir von Ihnen noch folgende Informationen:
     
    Ist die betreffende Person über den Rentenbeginn hinaus weiterhin bei Ihnen beschäftigt?
     
    Wenn ja, liegt das Arbeitsentgelt wie bisher über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
     
    Vielen Dank
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: freiwillige Krankenversicherung

    sehr geehrtes Expertenteam,

    Danke für ihre mail.

    Der Arbeitnehmer will NICHT weiterarbeiten , d.h er ist nach meinem Verständnis Pflichtversicherter über die Rente. Muss er trotzdem die Vermietungseinkünfte nach Renteneintritt bei der AOK melden, obwohl er jetzt nicht mehr freiwillig versichert ist.

    Danke vorab.


    MFG

    Hildrud

  • 04
    RE: freiwillige Krankenversicherung

    Hallo Hildrud,
     
    Personen, die nach dem Ende ihrer krankenversicherungsfreien Beschäftigung eine Altersvollrente beziehen, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen „kraft Gesetzes“ in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.
     
    Allerdings können Rentner, die beispielsweise wegen Mieteinkünften „hauptberuflich“ selbstständig erwerbstätig sind, nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Sie können ihren Versicherungsschutz allerdings im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung sicherstellen.
     
    Rentner, die ein zusätzliches Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit erhalten, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich in der KVdR pflichtversichert werden, haben jedoch diese zusätzlichen Einnahmen bei ihrer Krankenkasse anzugeben und ggf. daraus Beiträge entrichten.
     
    Die Feststellung, ob die Selbstständigkeit eines Rentners hauptberuflich ausgeübt wird, kann nur die für ihn zuständige Krankenkasse unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände treffen, weil nur dort die entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen.
     
    Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass uns darüber hinaus keine weitergehende Einschätzung möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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