Expertenforum - freiwillige Beiträge zur Unfallversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

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  • 01
    freiwillige Beiträge zur Unfallversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Guten Tag,

    unterliegen freiwillige Beiträge zu gesetzlichen Unfallversicherung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH der Lohnsteuerpflicht, wenn diese Beiträge vom Arbeítgeber, der GmbH, übernommen werden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: freiwillige Beiträge zur Unfallversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Sehr geehrte Fragesteller,


    nach der Fragestellung wird zunächst unterstellt, dass im konkreten Fall der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht versicherungspflichtig ist, sondern eine freiwillige Versicherung (bei der gesetzlichen Unfallversicherung) vorliegt. Dies vorausgesetzt gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer die auch bei Arbeitnehmern (für freiwillige Unfallversicherungen) anwendbaren Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 28.10.2009 (2009/0690175; dort Ziff. 1.4): Prinzipiell sind die arbeitgeberseits getragenen Beiträge steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei bleiben jedoch die Versicherungsbeiträge betreffend das Unfallrisiko bei Auswärtstätigkeiten (steuerfreie Reisekostenerstattung). Insoweit akzeptiert die Finanzverwaltung anstelle konkreter Aufteilung auch die pauschale Bewertung des steuerfreien Anteils mit 40 % des Gesamtbeitrags (a.a.O.).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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