Expertenforum - Freiwillige Beiträge wenn KVDR nicht erfüllt aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten

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  • 01
    Freiwillige Beiträge wenn KVDR nicht erfüllt aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten

    Wie ermittelt sich der freiwillige KV-Beitrag bei einem Rentner, wenn dieser die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt und somit KVDR nicht zum Tragen kommt?


    Werden Entgelte des Ehepartners mit zur Berechnung herangezogen, wenn dieser aufgrund einer beamtenrechtlichen Pension beihilfeberechtigt bzw. privat krankenversichert ist?

  • 02
    RE: Freiwillige Beiträge wenn KVDR nicht erfüllt aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten

    Sehr geehrter Herr Schacht,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder nur eine grundsätzliche Information geben können, da für die Beitragseinstufung die jeweilige Krankenkasse zuständig ist, bei der die freiwillige Krankenversicherung durchgeführt wird. 
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den „einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)“ geregelt.
     
    Demnach werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bemessen. Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bestimmt durch alle Einnahmen und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbraucht werden könnten. 
     
    Bei Einnahmen aus Renten erstreckt sich das Bruttoprinzip nicht nur auf die gesetzlichen Renten, sondern auf Renten allgemein und umfasst somit insbesondere Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, aus einer befreienden Kapitallebensversicherung und aus privaten Versicherungsverträgen.
     
    Hat das Mitglied eigene Einkünfte, so sind diese vorrangig bei der Beitragsberechnung zur freiwilligen Mitgliedschaft zu berücksichtigen. Das Einkommen des nicht GKV-versicherten Ehegatten ist jedoch ebenfalls anzusetzen. Hier ergibt sich eine anteilige Berechnung.
     
    Wir empfehlen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen um eine verbindliche Beitragseinstufung zu erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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