Wie ermittelt sich der freiwillige KV-Beitrag bei einem Rentner, wenn dieser die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt und somit KVDR nicht zum Tragen kommt?
Werden Entgelte des Ehepartners mit zur Berechnung herangezogen, wenn dieser aufgrund einer beamtenrechtlichen Pension beihilfeberechtigt bzw. privat krankenversichert ist?