Guten Morgen,
unser freiw. versicherter Arbeitnehmer nahm vom 17.12.2024 bis 18.12.2024 unbezahlten Urlaub.
Es wurde in der DEÜV eine Abmeldung(30) zum 16.12.2024 und eine Anmeldung (10) zum 19.12.2024 erzeugt. Ist das korrekt? Die Monatsfrist wurde ja längst nicht überschritten.
Viele Grüße