Expertenforum - freiwillig gesetzliche KV bei unbezahltem Urlaub

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    freiwillig gesetzliche KV bei unbezahltem Urlaub

    Hallo liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin, freiwillig gesetzlich versichert, hat bis zum Austritt unbezahlten Urlaub.

    Hat sie für diese Tage Anspruch auf den AG Anteil zur KV/PV?


    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 02
    RE: freiwillig gesetzliche KV bei unbezahltem Urlaub

    noch zur Info: der unbezahlte Urlaub ging vom 01.05.-11.05.2025, zum 11.05.2025 erfolgte der Austritt

  • 03
    RE: freiwillig gesetzliche KV bei unbezahltem Urlaub


    Hallo SWilhelm,
     
    Ihre Frage zur Ermittlung eines Beitragszuschusses für die freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmerin betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme geben können.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Da sich der Beitragszuschuss am Arbeitsentgelt orientiert, besteht für Zeiten, für die Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt erhalten, auch kein Anspruch auf den Beitragszuschuss.
     
    Dies gilt auch für Zeiten eines unbezahlten Urlaubs.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.