Hallo Zusammen,
es geht mir hier ganz übergreifend um folgendes Thema:
Welche konkreten Unterschiede gibt es gesetzlich eigentlich zwischen einem freiw. gesetzl. versicherten Arbeitnehmer (9111), und einem pflichtversicherten Arbeitnehmer (1111)?
Ich meine mal etwas gehört zu haben, dass während einer Elternzeit ein freiw. vers. AN reduzierte Pflichtbeiträge zahlen muss, ein Pflichtversicherte dahingehend beitragsfrei während EZ bleibt. Das wäre ja wiederum ein Vorteil der Pflichtversicherung, warum das so ist, erschließt sich mir nicht, wäre ggfs. auch eine Ungleichbehandlung, ggfs. gibt es aber Argumente dafür.
Gibt es weitere Dinge, die den Vergleich stärken?
Außerdem wäre es wichtig zu wissen, was der Unterschied zw. Selbstzahler 0111 sowie Firmenzahler 9111 konkret ausmacht, gibt es auch hier Pro und Contras für das jeweilige Verfahren, dass ja Arbeitgeber frei wählen können?
Danke vorab,
VG
TOM_MGG