Liebes Expertenteam,
wir haben eine Frage bezüglich der Freistellung eines Mitarbeiters im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung. Gibt es aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht einen zeitlich begrenzten Rahmen wie lange die Freistellungsphase sein kann - evtl. acht oder zehn Jahre? Oder gibt es keine Obergrenze für eine Freistellung so lange das angesparte Wertguthaben bis zum Austritt/Regelaltersgrenze abgebaut ist. Sollte es eine maximale Freistellung geben, können Sie mir ggfs. eine Quellenangabe hierzu geben.
Vielen Dank!