Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Freistellung währen Krankengeldbezug

    Eine Mitarbeiterin ist seit November 2025 im Krankengeldbezug. Die AU geht bis in den März. Die MA wurde zum 01.02.2026 unwiderruflich bezahlt freigestellt. Muss durch die Freistellung wieder Gehalt gezahlt werden und das Krankengeld wird beendet?

  • 02
    RE: Freistellung währen Krankengeldbezug

    Guten Tag,
     
    das Krankengeld ruht, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird.
     
    Ob und inwieweit Sie das Arbeitsentgelt in Ihrem Fall fortzahlen müssen, betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern die Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Freistellung währen Krankengeldbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich kenne die genauen Details und Hintergründe der von Ihnen angesprochenen Regelung zur Freistellung nicht.


    Wenn der Arbeitnehmer aber ab 1. Februar 2026 unwiderruflich bezahlt freigestellt wird, hat er ab 1. Februar 2026 wieder Anspruch auf Zahlung der Vergütung, und zwar unabhängig vom Fortbestehen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Geschuldet ist also die Vergütung, nicht die Entgeltfortzahlung. Der Krankengeldbezug endet entsprechend mit Ablauf des 31. Januar 2026.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.