Guten Tag,
es geht um einen DH-Studenten der eine Beurlaubung bei der DHBW einreichen wird und dann bei uns unbezahlt freigestellt wird.
Zusätzlich wird er für diese Zeit über eine andere Gesellschaft unseres Konzerns bei uns beschäftigt sein.
Welche sozialversicherungsrechtlichen Punkte haben wir in diesem Fall als Arbeitgeber zu berücksichtigen?
Vielen Dank.