Hallo,
wir betreuen eine Firma für welche nunmehr das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Es gibt weiterbeschäftigte Arbeitnehmer und unwiderrufliche freigstellte Arbeitnehmer.
Für jede Gruppe wurde ein neue Mandantennummer im Lohnprogramm vergeben.
Meine Frage ist, ob für beide Gruppe die bisherige Betriebsnummer der insolventen Firma verwendet werden kann oder für die freigestellten Arbeitnehmer eine neue Betriebsnummer beantragt werden muss. Es wurde ein neues Konto für die insolvente Firma vom Insolvenzverwalter eröffnet.
Vielen Dank!