Liebes Expertenteam,
4 Mitarbeitern von uns wird jeweils ein 1 Zimmer in einem 4-Appartement kostenfrei zur Verfügung gestellt. In diesem Appartement befindet sich zusätzlich eine Gemeinschaftsküche und ein Gemeinschaftsbad.
Außerdem werden vom Arbeitgeber die monatlichen Internetgebühren, der Strom, die GEZ und eine Putzfrau mit Reinigungsmitteln übernommen. Die doppelte Haushaltsführung liegt vor.
Was ist außer dem Sachbezug für die freie Unterkunft (bei Belegung mit mehr als 3 volljährigen Arbeitnehmern) in Höhe von 112,80 € zusätzlich steuerlich zu veranschlagen.
Oder können bei Vorliegen der doppelten Haushaltsführung im Rahmen der 1.000 € Steuerfeigrenze diese Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden? Der Gesamtbetrag pro Mitarbeiter liegt bei rund 600 €.
Danke für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüße