Expertenforum - Freie Unterkunft bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

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  • 01
    Freie Unterkunft bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

    Liebes Expertenteam,

    4 Mitarbeitern von uns wird jeweils ein 1 Zimmer in einem 4-Appartement kostenfrei zur Verfügung gestellt. In diesem Appartement befindet sich zusätzlich eine Gemeinschaftsküche und ein Gemeinschaftsbad.

    Außerdem werden vom Arbeitgeber die monatlichen Internetgebühren, der Strom, die GEZ und eine Putzfrau mit Reinigungsmitteln übernommen. Die doppelte Haushaltsführung liegt vor.

    Was ist außer dem Sachbezug für die freie Unterkunft (bei Belegung mit mehr als 3 volljährigen Arbeitnehmern) in Höhe von 112,80 € zusätzlich steuerlich zu veranschlagen.

    Oder können bei Vorliegen der doppelten Haushaltsführung im Rahmen der 1.000 € Steuerfeigrenze diese Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden? Der Gesamtbetrag pro Mitarbeiter liegt bei rund 600 €.

    Danke für Ihre Unterstützung

    Freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: Freie Unterkunft bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Ansatz des amtlichen Sachbezugswerts sind neben der Kaltmiete auch Heizung und Strom abgegolten. Zur weiteren Abgeltung (GEZ, Internetkosten und Reinigung) enthält § 2 Abs. 3 SvEV bei Unterkünften (anders als § 2 Abs. 4 Satz 5 für Wohnungen) nicht die Pflicht zum zusätzlichen Ansatz. Auch diese Beträge sind also mit der Pauschale abgegolten.


    Alternativ können die Beträge - wie von Ihnen dargestellt - bis zu EUR 1.000 monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Freie Unterkunft bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

    Dankeschön, für die ausführliche Antwort

     

    Themenbereich:
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