Sehr geehrtes Expertenteam,
es geht um einen Mitarbeiter, der für 2 Jahre nach Frankreich geht (Wohnsitz wird verlegt), um dort zu studieren. Das Arbeitsverhältnis in Deutschland soll beendet werden. Der ehemalige Mitarbeiter soll jedoch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit weiterhin für den Betrieb Tätigkeiten (aus dem Homeoffice) ausführen. Muss hier überprüft werden, ob es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt und wären, wenn dies bejaht werden sollte, in Deutschland Beiträge abzuführen oder gelten hier dann französische Rechtsvorschriften?
Vielen Dank im Voraus!