Kann der Arbeitgeber nach Beendigung der Altersteilzeit eine Prämie von 20.000,00 unschädlich in der Sozialversicherung ausbezahlen und wie lauten die Beitragsschlüsseln?
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Frau
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RE: Frau
Guten Tag,
in der Freistellungsphase der Altersteilzeit liegen weiterhin SV-Tage vor, so dass eine Prämie - auch wenn sie nach dem regulären Ende der Altersteilzeit ausgezahlt wird - dem letzten Abrechnungsmonat der Altersteilzeit zuzuordnen ist.
Die Prämie ist wie eine „normale“ Einmalzahlung mit den bis zum Ende der Altersteilzeit gemeldeten Beitragsgruppen, sofern die jeweiligen anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen des laufenden Kalenderjahres noch nicht erreicht sind, zu verbeitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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