Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Frau

    Liebes Expertenteam,

    wir haben einen Mitarbeiter der ab 01.09.25 in Weiterbildung geht (Vollzeit) und kommt im Mai 2026 in unsere Firma wieder zurück. (Kosten für die Weiterbildung trägt er selbst) Muss ich den Mitarbeiter austreten lassen? oder welche möglich gibt es noch?

    Vielen Dank für eine Rückantwort.

  • 02
    RE: Frau

    Hallo Personal,
     
    nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
     
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet sozialversicherungsrechtlich die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist. In dieser Meldung ist das im gesamten Meldezeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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