Expertenforum - Frau

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Frau

    Hallo,

    Folgender Fall:

    MA ist zum 31.1.25 ausgeschieden (stkl 1, 4100€ sv-Steuer brutto)

    Dieser MA bekommt im April 2025 eine Einmalzahlung in Höhe von 3000€ brutto (diese EZ wird jedes Jahr im April gezahlt)


    Wie ist diese EZ steuerlich zu behandeln ?

    Rückrechnung auf Monat 01/25 mit st.kl 1 oder im lfd Monat mit St.kl 6?


    Wie ist diese EZ in der Sozialversicherung zu bewerten ? Frei ? Da März Klausel nicht mehr greift ?


    Danke & Gruß


     

  • 02
    RE: Frau

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir die lohnsteuerlichen Aspekte der Frage beantworten:


    Die Einmalzahlung ist mit den Steuermerkmalen im Zufluss-Monat (hier also April 2025) zu bearbeiten. Grundsätzlich gelten die individuellen Merkmale nach ELStAM-Abruf. Steuerklasse 6 kommt also nur zur Anwendung, wenn ein anderer Haupt-Arbeitgeber vorhanden ist oder der Abruf nicht durchgeführt werden kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Frau

    Danke für die schnelle Antwort


    Können Sie mir auch mitteilen, wie in meinem geschilderten Fall die Sozialversicherung Beurteilung ausfallen müsste?

    Gruß

  • 04
    RE: Frau

    Sehr geehrter Fragesteller,


    hierzu möchten wir Sie bitten, sich an die Fachexperten Sozialversicherung zu wenden. Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Frau

    Hallo

    Kann ein Hauptarbeitgeber auch die Bundesagentur bei Arbeitslosigkeit oder die Krankenkasse bei Bezug vom Krankengeld sein?

    Gruß

  • 06
    RE: Frau

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beide Leistungen sind einkommens- und lohnsteuerfrei (Arbeitslosengeld: § 3 Nr. 2 EStG, Krankengeld: § 3 Nr. 1a EStG). Es handelt sich auch nicht um Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, sodass Sie lohnsteuerlich unbelastet bleiben. Weder die Arbeitsagentur, noch die Krankenkasse sind als Hauptarbeitgeber anzusehen.


    (Erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird der Progressionsvorbehalt für die Entgeltersatzleistungen berücksichtigt.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.