Hallo,
Folgender Fall:
MA ist zum 31.1.25 ausgeschieden (stkl 1, 4100€ sv-Steuer brutto)
Dieser MA bekommt im April 2025 eine Einmalzahlung in Höhe von 3000€ brutto (diese EZ wird jedes Jahr im April gezahlt)
Wie ist diese EZ steuerlich zu behandeln ?
Rückrechnung auf Monat 01/25 mit st.kl 1 oder im lfd Monat mit St.kl 6?
Wie ist diese EZ in der Sozialversicherung zu bewerten ? Frei ? Da März Klausel nicht mehr greift ?
Danke & Gruß