Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 30.09.25 an dem Online-Seminar on demand „Minijobs“
Ich habe im Zuge dessen im Chat eine Frage gestellt, wie man mit Unterbrechungen bei Minijobber umgeht.
Mir wurde geantwortet, dass bei einer Unterbrechung ab 4 Wochen eine Abmeldung mit Grund 34 erfolgen muss und bei jeder erneuten Anmeldung der Versicherungsstatus für die Zukunft neu beurteilt wird.
Könnten Sie mir hierzu bitte eine gesetzliche Grundlage senden?