Sachverhalt:
Wir möchten vom 1.9.25-31.1.26 (5 Monate) einen in Frankreich immatrikulierten Studenten (mit französischer Staatsangehörigkeit) für ein studienfachbezogenes und in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in Deutschland einstellen. Er wird während dieser Zeit in Deutschland wohnen. Der Praktikant erhält ein monatliches Entgelt über der Minijobgrenze. => lt meinen Recherchen gilt auch für diesen ausländischen Pflichtpraktikanten die SV-Freiheit in allen 4 Zweigen (KV/RV/AV/PV)?
Wenn ja, d.h. der ausländische Student muss sich im Heimatland (Frankreich) entsprechend um seine privaten KV-Schutz während seines Deutschland-Aufenthaltes kümmern?
Muss ich mir als Arbeitgeber einen Nachweis über seinen französischen KV-Schutz vorlegen lassen?
Danke für eine Rückinfo!