Sachverhalt:
Wir möchten vom 1.9.25-31.1.26 (5 Monate) einen in Frankreich immatrikulierten Studenten (mit französischer Staatsangehörigkeit) für ein studienfachbezogenes Pflichtpraktikum in Deutschland einstellen.
Mir ist der Artikel 17 des DBA zwischen Deutschland + Frankreich bekannt.
Was muss ich nun als Unternehmen bzw. der französisches Praktikant konkret tun, um diesen Artikel ordnungsgemäß umsetzen zu können?
Danke für eine Rückinfo.