Sehr geehrtes Experten-Team,
es geht um einen französischen Grenzgänger, der in Frankreich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig ist. Sozialversicherungsrechtlich ist er in Deutschland pflichtig.
Wie ist ein Verpflegungszuschuss in Höhe von 14 € sv-rechtlich zu behandeln, wenn eine eintägige Auswärtstätigkeit vorliegt. In der Regel sind diese Verpflegungsmehraufwenden steuerfrei und sv-frei. Aber wie ist dies bei Grenzgängern?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen