Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Französischer Grenzgänger Reisekosten

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    es geht um einen französischen Grenzgänger, der in Frankreich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommen steuerpflichtig ist. Sozialversicherungsrechtlich ist er in Deutschland pflichtig.

    Wie ist ein Verpflegungszuschuss in Höhe von 14 € sv-rechtlich zu behandeln, wenn eine eintägige Auswärtstätigkeit vorliegt. In der Regel sind diese Verpflegungsmehraufwenden steuerfrei und sv-frei. Aber wie ist dies bei Grenzgängern?


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Französischer Grenzgänger Reisekosten

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Französischer Grenzgänger Reisekosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir haben Ihre Anfrage an die Fachexperten Sozialversicherung weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: Französischer Grenzgänger Reisekosten

    Guten Tag,
     
    Grenzgänger unterliegen in der Sozialversicherung den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Das bedeutet: Wer als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet, ist grundsätzlich nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht pflichtig. 
    Sämtliche Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, es sei denn, die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) bestimmt Ausnahmen. In der Regel sind lohnsteuerfreie Zuschläge auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Erfüllt ein von Frankreich einpendelnder Arbeitnehmer die Voraussetzungen als Grenzgänger, so kann sein Arbeitslohn nur in Frankreich besteuert werden. Das deutsche Lohnsteuerrecht findet insofern keine Anwendung.
    Aus unserer Sicht unterliegt die Verpflegungspauschale deshalb der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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