Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen eine französische Masterstudentin für ein Pflichtpraktikum, 6 Monate, bei uns zu beschäftigen. Das Praktikum ist wohl am Ende des Studienganges vorgeschrieben.
Wie verhält es sich mit der SV-Pflicht?
Muss die Studentin sich in Deutschland Kranken versichern?
ist für die SV die französische Studienordnung ausreichend?
evtl. haben Sie auch aus Erfahrung Info wie das mit der Steuer zu laufen hat.
Danke für Ihre Rückmeldung