Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beabsichtigen eine französische Masterstudentin für ein Pflichtpraktikum, 6 Monate, bei uns zu beschäftigen. Das Praktikum ist wohl am Ende des Studienganges vorgeschrieben.

    Wie verhält es sich mit der SV-Pflicht?

    Muss die Studentin sich in Deutschland Kranken versichern?

    ist für die SV die französische Studienordnung ausreichend?


    evtl. haben Sie auch aus Erfahrung Info wie das mit der Steuer zu laufen hat.


    Danke für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    Guten Tag,
     
    der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt. Für Studierende, die in ihrem Heimatland eingeschrieben sind und in Deutschland ein (vorgeschriebenes) Praktikum absolvieren, gelten die gleichen Regelungen wie für Studierende aus Deutschland.
     
    In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika während des Studiums (Zwischenpraktika) sind somit unabhängig von ihrer Dauer und der Höhe des Arbeitsentgelts sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist, dass der Student weiterhin immatrikuliert ist. Der Grund für die Versicherungsfreiheit liegt darin, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb.
     
    Sofern der Praktikant ein Entgelt erhält, besteht Umlage- und Unfallversicherungspflicht. Somit wäre eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „190“ an eine von Ihnen wählbare Krankenkasse vorzunehmen.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zum Krankenversicherungsschutz ist es aus unserer Sicht empfehlenswert, dass die betroffene Person vor der Einreise mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger im Heimatland (hier: Frankreich) klären sollte, welche Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen werden können. Einen Nachweis müssen Sie sich als Arbeitgeber in diesem Fall nicht vorlegen lassen.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für Ihre Info.

    Wie würde es sich bei einem Nachpraktikum und der SV-Pflicht verhalten?

    Ein Nachpraktikum ist normal SV-pflichtig, aber es ist ja auch eine Verlagerung der Ausbildung in den Betrieb. Wäre hier in diesem Fall nicht auch SV-Freiheit?

    Bei SV-Pflicht: Muss sich die Praktikantin dann in Deutschland eine Krankenkasse suchen?

    Danke für Ihre nochmalige Rückmeldung

  • 04
    RE: franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    Guten Tag,
     
    die Versicherungsfreiheit von Zwischenpraktika resultiert aus der bestehenden Immatrikulation.
     
    Ein in der maßgebenden Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum unterliegt grds. der Sozialversicherungspflicht. 
    Die versicherungsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, ob während des Praktikums Arbeitsentgelt gewährt wird oder nicht.

    Wird kein Entgelt gewährt, besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht in der speziellen Krankenversicherung der Praktikanten (sofern kein Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung – möglicherweise auch im Heimatland - gegeben ist).
    Die Versicherung hat der Praktikant selbst abzuschließen und den Beitrag allein zu tragen.

    Bei einem vorgeschriebenen Nachpraktikum ohne Entgeltzahlung hat der Arbeitgeber den Praktikanten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung anzumelden (Beitragsgruppe 0110, Personengruppenschlüssel 105) und die Beiträge für diese Versicherungszweige zu entrichten. Diese werden aus einem fiktiven Entgelt berechnet. Monatliche Bemessungsgrundlage ist dann   
    1 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 37,45 Euro).
     
    Ein vorgeschriebenes Vor-/Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt führt grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    noch eine letzte Frage hierzu:


    wenn das Nachpraktikum vorgeschrieben und die Studentin eingeschrieben ist, besteht, trotz laufender Immatrikulationsbescheinigung SV-Pflicht?


    Danke nochmals

  • 06
    RE: franz. Praktikanten (Masterantin) SV?

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich werden vorgeschriebene Nachpraktika nach dem Studium absolviert und dies in der Regel nach der Immatrikulation. Liegt in Ihrem Fall das „Nachpraktikum“ zeitlich in der Zeit der Immatrikulation liegt keine SV-Pflicht vor.
    Beachten Sie bitte, dass wir im Rahmen dieses Forums – ohne alle relevanten Hintergründe zu kennen – nur eine Einschätzung abgeben können. Verbindlich kann Ihnen eine wählbare Krankenkasse unter Vorlage aller Unterlagen (Immatrikulationsbescheinigung, Praktikumsvertrag, Nachweis der französischen Krankenkasse etc.) eine verbindliche Beurteilung geben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.