Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn ein bislang privat krankenversicherter Arbeitnehmer (seit 20 Jahren privat versichert) wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, gilt m.W. die Voraussetzung, dass er in den letzten fünf Jahren vor Vollendung des 55. Lebensjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss:
– Ist die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb dieses Zeitraums unerheblich (würden also z. B. bereits ein Monat oder sogar ein einzelner Tag ausreichen)?
– Oder gilt zusätzlich die Voraussetzung, dass während mindestens der Hälfte dieses Fünfjahreszeitraums eine Sozialversicherungspflicht bestanden haben muss, also mindestens 2,5 Jahre?
Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine nur sehr kurze sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (z. B. ein einzelner Tag) nicht ausreicht, wenn die Person in den gesamten fünf Jahren zuvor durchgehend privat krankenversichert war?
Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fragesteller