Sehr geehrte Damen und Herren,
ein MA besteht auf Bestandsschutz bis 31.12.23 seines früheren Midijobes.
Zum Sachverhalt:
Bis 30.09.22 wurden als Midijob 455,00 € verdient. Nun soll ab 01.10.22 weiterhin die 455€ als Bestandsschutz gelten. Eine Befreiung der KV/PV ist nicht möglich da keine familienversicherung eintreten würde.
Die entsprechenden Deüv Meldungen wurden veranlasst. Als Abmeldegrund wurde allerdings nicht Grund 12 (habe ich hier im Forum gefunden) sondern 32 gewählt - meines Erachtens nach ist Grund 32 korrekt da 12 die Anmeldung ist und 32 die Abmeldung. Liege ich da richtig mit der Abmeldung mit Grund 32 und abschließender Anmeldung mit Grund 12 sowohl bei der Krankenkasse als auch der Knappschaft Bahn See?
Alle SV Beiträge werden an die AOK überwiesen und die aok überweist dann entsprechend anteilig an die Knappschaft Bahn See, oder?
Meine nächste Frage ist, ob eine RV Befreiung jetzt noch rückwirkend geht und wenn ja ab wann?
Was sind die vor- und Nachteile einer RV Befreiung in diesem Fall (ungeachtet das durch eine RV Befreiung für den Zeitraum der Befreiung kein Rentenanspruch besteht)?
Danke für Ihre Hilfe!