Hallo Expertenforum-Team,
ich habe eine Frage zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Mitarbeiters:
Der Mitarbeiter ist derzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert, da er im Jahr 2026 die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Im Zeitraum vom 30.03.2026 bis 29.09.2026 reduziert er seine Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit auf 15 % Teilzeit. Auf Basis der neuen Beurteilung würde er damit die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr überschreiten und wäre somit wieder gesetzlich krankenversicherungspflichtig.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ab wann der Beitragsgruppenschlüssel 1111 anzuwenden ist: bereits ab Beginn der Teilzeit in Elternzeit zum 30.03.2026 oder erst zum darauffolgenden Monatsersten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
FP20Gehalt