Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert und beantrag Elternzeit. Während dieser Elternzeit beabsichtigt er, bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Das dabei erzielte Einkommen würde unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen.
In diesem Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen:
Führt das Unterschreiten der JAEG im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit dazu, dass der Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bzw. in die GKV wechseln muss?
Falls ja, wie lange müsste diese Teilzeitbeschäftigung andauern, damit eine Versicherungspflicht tatsächlich eintritt?
Vielen Dank im Voraus!