Expertenforum - Frage zur Versicherungspflicht während der Elternzeit bei privat versichertem Arbeitnehmer

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  • 01
    Frage zur Versicherungspflicht während der Elternzeit bei privat versichertem Arbeitnehmer

    Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert und beantrag Elternzeit. Während dieser Elternzeit beabsichtigt er, bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Das dabei erzielte Einkommen würde unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen.


    In diesem Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen:


    Führt das Unterschreiten der JAEG im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit dazu, dass der Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bzw. in die GKV wechseln muss?


    Falls ja, wie lange müsste diese Teilzeitbeschäftigung andauern, damit eine Versicherungspflicht tatsächlich eintritt?


    Vielen Dank im Voraus!


     

  • 02
    RE: Frage zur Versicherungspflicht während der Elternzeit bei privat versichertem Arbeitnehmer

    Hallo Patrick K.,
     
    bei Unterbrechung des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aus Anlass der Inanspruchnahme von Elternzeit – unabhängig von der Dauer der beanspruchten Elternzeit -endet die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V mit Beginn der Elternzeit.
     
    Privat krankenversicherte Personen bleiben grds. auch für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren.
     
    Bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit tritt – unabhängig von der Dauer - Krankenversicherungspflicht ein, sofern das hieraus erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht (mehr) übersteigt.
     
    Privat krankenversicherte Personen haben hierbei die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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