Ich habe eine weitere Frage zur Versicherungspflicht im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel:
Ein Arbeitnehmer war bei seinem bisherigen Arbeitgeber (Arbeitgeber A) privat krankenversichert (PKV), da sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag. Nun wechselt er zu einem neuen Arbeitgeber (Arbeitgeber B) und erzielt dort ebenfalls ein Einkommen, das oberhalb der JAEG liegt.
Besteht durch diesen Arbeitgeberwechsel grundsätzlich die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, obwohl das Einkommen weiterhin oberhalb der JAEG liegt?
Der Mitarbeiter ist unter 55 Jahre und war in den letzten 5 Jahren mindestens 24 in der GKV.